Apr 20 2008
Was passiert mit meinem Auto nach der Insolvenzanmeldung?
Das Auto mit all seinen “Nebenwirkungen” ist auch einer der Hauptgründe für die Entstehung von Verschuldung und folgender Überschuldung.
Die Gründe liegen auf der Hand. Die Anschaffungskosten für ein neues Auto sind hoch. Somit werden diese regelmäßig vorfinanziert. Die Anschaffungskosten für ein gebrauchtes Auto sind geringer, aber das Risiko der unerwarteten Reparaturen steigt.
Zudem sind Autos zur Zeit auch ein kaum kalkulierbares Risiko hinsichtlich der “normalen Kosten”. Steigende Preise für Kraftstoffe, Ersatzteile, Werkstatt etc. Veränderungen in der steuerlichen Behandlung der Werbekosten (Pendlerpauschale), somit geringere Berücksichtigung des Aufwandes und steuerliche Schlechterstellung. Anhebung der Gebührenkataloge für Verstöße im Straßenverkehr etc. Der Staat sorgt mit seinem fehlenden “Feingefühl” für die Risiken eines pendelnden Berufstätigen für neue Überschuldete und familiäre Not!
Eine Schuldnerberatung muss hinterfragen, was mit dem Fahrzeug des Schuldners ist!
- wurde das Auto finanziert und liegt der KFZ-Brief bei der Bank?
- handelt es sich um ein Leasingfahrzeug?
- welchen Wert hat das Fahrzeug?
- wird das Fahrzeug tatsächlich zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt?
- hat derAntragsteller ggf. ein zweites Auto auf seinen Namen?
zum 1. Punkt:
wurde das Auto finanziert und der Brief liegt bei der Bank, hat der Schuldner logischerweise Schulden bei der Bank. Dieser Gläubiger muss also zwingend in das Gläubigerverzeichnis übernommen werden. Gedanken, diesen Gläubiger nicht mit anzugeben führen zur Versagagung der Restschuldbefreiung. Es macht Sinn, sich entweder vorher von dem Fahrzeug zu trennen und auf einen billigen Gebrauchtwagen umzusteigen, oder Kontakt zur finanzierenden Bank aufzunehmen um die Modalitäten für eine “Duldung” einer Insolvenz zu klären. Diese “Duldung” kann dazu führen, dass die Bank auf die Verwertung ihrer Sicherheit verzichtet. Ist der Restbetrag des Darlehens allerdings weit unterhalb des Verkaufwertes des Fahrzeuges, wird der Insolvenzverwalter seiner Pflicht folgen, und die Verwertung des Fahrzeuges verlangen, um Gelder für die Insolvenzmasse zu gewinnen.
zum 2. Punkt:
bei bestehenden Leasingverträgen muss geprüft werden, ob der Schuldner in der Lage ist, dieses “Dauerschuldverhältnis” fortzuführen. Sprich, hat er genügend pfändungsfreies Einkommen, um die mtl. Lasten zu tragen. In diesem Fall wird in aller Regel das Leasingverhältnis weiter geführt werden können, es sei denn, die Leasingvertragsfirma entscheidet sich aufgrund eines in den AGB vorbehaltenen Sonderkündigungsrechtes, für die Aufhebung des Vertrages.
zum 3. Punkt:
ist das Fahrzeug von geringem Wert (unter € 800,-) wird es in aller Regel beim Schuldner bleiben können. Bei einem höheren Wert des Fahrzeuges hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, darauf zu bestehen, dass das Fahrzeug verkauft wird, um aus dem Verkaufswert dem Schuldner einen Ankaufspreis für einen billigen Gebrauchtwagen zu geben und den überschießenden Betrag zur Insolvenzmasse zu ziehen.
zum 4. Punkt:
wird das Fahrzeug nicht zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigt, kann der Insolvenzverwalter das Fahrzeug unabhängig von seinem Wert zu gunsten der Insolvenzmasse verwerten.
zum 5. Punkt:
gerade in Familien mit erwachsenen Kindern, oder wenn der Ehepartner ebenfalls auf ein Auto angewiesen ist, kommt es häufig vor, dass das eine Zulassung auf denjenigen angemeldet wurde, der in der Versicherung am günstigsten (Rabatte) stand. Die Gefahr für eine Verwertung ist hierbei besonders hoch. Es wäre schon zu beweisen, wem das Fahrzeug wirklich gehört. Hierbei müssten die Geldströme für die Anschaffung des Fahrzeuges nachgewiesen werden. Dann besteht eine Chance, dass das Fahrzeug nicht verwertet wird.
Im Vermögensverzeichnis für die Beantragung des Insolvenzverfahrens sind alle Eigentumsangaben vollständig einzutragen. Hierbei werden auch Sicherungsübereignungen berücksichtigt.
Tipp:
Sprechen Sie die Problematik Ihres KFZ rechtzeitig an, um die Problemstellungen im Vorfeld einer Antragstellung zu lösen. Ein guter Fachberater wird Ihnen in dieser Situation immer noch eine Alternative aufzeigen können.
Ein Kommentar










Das heißt im Umkehrschluss, das es das Beste ist, wenn man eine alte Mühle hat und schon einen neuen Job. Und den möglichst nicht einfach mit dem Bus um die Ecke zu erreichen ist. Na klasse.