Apr 24 2008
Selbständige Schuldnerberater – Tabu oder Hoffnungsschimmer
Ausgangsposition, gut….
Die soziale Schuldnerberatung hat sich in den letzten Jahren in eine hervorragende gesellschaftliche Position gearbeitet. In den Medien ist sie hervorragend positiv platziert. Immer wieder werden Berichte darüber gezeigt, wie Menschen in Not geraten. Die Schuld wird im Gegensatz zu früher nicht im Fehlverhalten der Schuldner gesucht, sondern vielmehr im System der Kreditvergabe, etc. Die Schuldnerberatung wird als kompetente Helferin in Not dargestellt. Das Vertrauen in die Schuldnerberatung ist enorm groß. Vorbehaltlos suchen Überschuldete die Beratungsstellen auf. Berichte über Qualitätsunterschiede in den Beratungsstellen sind nur sehr selten.
Die begleitende politische Diskussion, in Land und Kommunen führte dazu, Beratungsstellen zu installieren.
Hierfür gab es unterstützende Finanzierungen von:
- Land
- Kommunen
- Arbeitsamt
- Sozialhilfeträger
- Kirchen
- Gewerkschaften
- Sparkassen
- Bund
Leider konnte die unterstützende Finanzierung nicht so schnell wachsen, wie der Bedarf gestiegen ist. Die Wartezeiten auf eine Beratung wachsen stetig an. Wurden zum Ende der Achtziger Jahre noch 4,2% überschuldete Haushalte in den Statistiken angeführt, so stiegen diese Zahlen in 1994 auf 5,1% und 1998 7 %, bis hin zu nun genannten 10,7%. Waren früher die Vergleichserfolge noch sehr stark einseitig von der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger abhängig, bestehen seit Einführung der InsO auch gegen den Willen der Gläubiger sehr gute Erfolgsaussichten auf Entschuldung der Klienten.
Dies löste wiederum positive Berichterstattungen aus. Die Schwellenangst der Klienten ist merklich zurückgegangen. Seit Einführung des Euro ist es den Menschen leichter geworden, über finanzielle Engpässe miteinander ins Gespräch zu kommen. Der „Teuro“ ist schuld – juhuu eine gemeinsame Gesprächsbrücke ist geschaffen. Dabei werden Tipps ausgetauscht und auf die guten Erfahrungen mit den Schuldnerberatungsstellen hingewiesen etc.
Einen weiteren Ritterschlag erhielt die Schuldnerberatung durch den 1. Armutsbericht der Bundesregierung. Hierin wurde erneut auf die „heilsame“ Wirkung der Schuldnerberatung hingewiesen. Letztlich wird das Bild durch die Untersuchungen um den Einspareffekt der Schuldnerberatung, veröffentlicht durch die LAG Berlin, abgerundet. Eigentlich sollte nun alles klar sein. Das Perpetuum Mobile kann in Gang gesetzt werden. Jeder € der in die Beratung investiert wird, kommt als Ersparnis doppelt zurück. Es brauchen nun nur noch neue Schuldnerberatungsstellen eingerichtet werden…..
Aber…..
Nicht jedes Bundesland hat es zu seinem politischen Ausdruck gebracht, Menschen aus der Schuldenmisere zu führen. Während die östlichen Bundesländer noch eine beinahe flächendeckende Schuldnerberatung anbieten wollten, haben sich die „armen“ Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg diesem „Trend“ entzogen.
Leider kommt die Entwicklung um die öffentlichen Kassen zur Unzeit mit den Wünschen um die Finanzierung von Beratungsstellen. Die öffentlichen Geldgeber sind nun selber am Rande der Überschuldung. Politisch scheint es unverträglich zu sein, in einigen Sozialbereichen zu sparen, die Schuldnerberatung von diesen Sparzwängen aber auszunehmen. Die Argumentation anderer Bereiche (Kindergärten, Jugendzentren, Erziehungshilfe, Familienberatungsstellen, Schwangerschaftskonfliktberatung, Frauenhäuser etc). ist nicht minder schlecht. Auch hier wird durch Sozialarbeit Geld eingespart. Nur lässt sich der Erfolg nicht so schnell in Zahlen messen, so wie es in der Schuldnerberatung nun mal üblich ist.
Die Wohlfahrtsverbände in kirchlicher Trägerschaft leiden insbesondere unter der gegenwärtigen Situation, da ihnen nicht nur die Kirchenaustritte zu schaffen gemacht haben, sondern auch die Kürzung in den vielen verschiedenen Bereichen. Die örtlichen Verbände der Caritas, SKFM oder Diakonie etc. hatten doch einen bunten Strauß von Angeboten bereitgehalten, die nun an den verschiedenen Stellen Löcher aufreißen. Die Arbeitsverträge sind oftmals nur unter großem finanziellem Aufwand aufzulösen. Dieses Krisenmanagement ist möglicherweise auf verantwortlicher Ebene nicht ausreichend gelernt worden. Dies führt zu einer weiteren Anspannung.
Gleichfalls werden nun die Kompetenzen und die Arbeitszeit der Schuldnerberater dafür benötigt, neue Gegenfinanzierungen aufzubauen. Schuldnerberatung für:
- Vermieter
- in Betrieben
- Prävention in Schulen und Ausbildungsbetrieben
- für Fanclubs
- Krankenkassen
- Hausbesitzer
- ehemals Selbständige
- zahlende Klienten
- etc
Während immer wieder neue Konzeptionen erschaffen werden, können aber keine neuen Klienten beraten werden. Es kommt zur Doppelt- und zur Überbelastung. Stellen werden gestrichen, die Klienten der Kollegen müssen übernommen werden, langjährige Kämpfe um den Ausbau der Stellen, werden mit Abbau beantwortet. Der Frust sitzt tief. Der Druck von außen (Warteliste) wächst enorm an. Die BeraterInnen haben ein gestiegenes Krankheitsrisiko…
Begleiterscheinungen
Auf dem Nährboden der langen Wartezeiten sind in den letzten Jahren verschiedene unseriöse Angebote auf den Markt gekommen. Der Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“ ist aufgrund dieser Problematik entstanden. Zahlreiche Beispiele wurden bereits in der BAG-SB-Info genannt. Während zunächst die Angebote der typischen Schuldnerverwaltungen „bekämpft“ wurden, hat sich das Augenmerk auch auf die örtlich vorhandenen Zuzahlungen in den verbandlichen Schuldnerberatungsstellen gelegt.
Plötzlich wurde das Thema, „Zuzahlung von Klienten“ zum großen Krisenthema in Kreisen der Schuldnerberatung. Die Diskussion wurde sehr emotional geführt. Aus Freund wurde Feind. Der Vorstoß eines Caritasverbandes in Bayern wurde zum negativen Beispiel. Es folgte eine Erklärung, dass es in der verbandlichen Caritas keine Beratungshonorare geben sollte.
Gleichzeitig versuchen sich die Schuldnerberater ein eigenes Berufsbild zu geben. Eine Rahmenkonzeption ist im Entwurf vorhanden und schon weitgehend auf Zustimmung gestoßen. Ein Kernsatz ist die Freiwilligkeit des Aufsuchens von Schuldnerberatung. Die Umsetzung der „Hartz-Gesetzesinitiativen „sehen diese Freiwilligkeit nicht vor. Der Arbeitslose muss in die Beratung, wenn er finanzielle Nachteile vermeiden will. Die Schuldnerberatung soll auch nicht in gewohnter Weise passieren, sondern rational und kurzfristig Erfolgreich sein. Ist es dann noch Schuldnerberatung? Wer wird diese Beratung machen? – Welcher Schuldnerberater kann es sich leisten, diese Beratung nicht machen zu wollen?
Ausblick
Die offiziellen Beratungsstellen unterliegen (von Ausnahmen abgesehen) einem Schrumpfungsprozess. Bayern und Hessen haben bereits die Mittel für die Insolvenzberatung gekürzt. Andere Bundesländer mögen folgen. In Rheinland-Pfalz wie auch in Mecklenburg-Vorpommern verdichten sich die Ahnungen um weitere Schließungen. In NRW, wo die Insolvenzberatung im Vergleich zu anderen Bundesländern, halbwegs auskömmlich gefördert wird und eine Leistungspflicht der Sparkassen besteht, sind die Schuldnerberatungsstellen in den letzten Jahren um 25% gesenkt worden. Die Novelle der InsO sieht bislang eine „Vereinfachung“ des Außergerichtlichen Einigungsversuchs vor. Die Kosteneinsparung im Bereich des Außergerichtlichen Einigungsversuches durch die „geeigneten Stellen“ ist ein Basisargument für die Förderung von diesen Stellen. Insgesamt sind wir an einer Zeitenwende. Das Risiko der Festanstellung wird auch in den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden immer weniger eingegangen. Befristete Arbeitsverträge sind nicht nur das unerträgliche Risiko unserer Klienten, sondern auch das unserer zukünftigen Kollegen. Lediglich Berater mit langjährigen Verträgen haben eine gewisse Chance im System zu bleiben, so sie nicht betriebsbedingt vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Wir können nicht annehmen, dass die verbandliche Schuldnerberatung in dem bisherigen Ausmaß bestehen bleibt.
Die Schuldnerberater mögen sich entscheiden, welchen Beruf sie in Zukunft ausüben möchten. Wenn sie Schuldnerberater bleiben möchten, dann ist es unabdingbar, sich Gedanken über eine Selbständigkeit zu machen. Ob durch Abfindungen oder Überbrückungsgeld, kann eine eigene Selbständigkeit gelingen, wenn… es nicht so viele Widerstände gäbe.
Image
Der gewerbliche Schuldnerberater ist lange Zeit Thema des Arbeitskreises „Geschäfte mit der Armut“ gewesen. Wir selbst haben in der letztjährigen Aktionswoche auf dieses heikle Thema aufmerksam gemacht. Nun sollen wir selber „gewerblicher Schuldnerberater“ werden? Die Befürchtung, mit den „schwarzen“ Schafen über einen Kamm geschoren zu werden besteht. Andererseits ist das Herz eine Mördergrube. Gerade die selbst verinnerlichten Leitsätze sollten Vorgabe für eine gute eigene Beratungsstelle sein. Wenn die Not zur Tugend gemacht wird, muss sich der Charakter des Menschen nicht verändern.
Rechtsberatung
Es gibt unterschiedliche Auskünfte darüber, ob die Schuldnerberatung schon Rechtsberatung ist oder nicht. Ich habe verschiedene Juristen befragt und verschiedene Juristen haben verschiedene Meinungen.
Die anerkannten „Geeigneten Stellen“ nach den Landesausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer sind eingeschränkt Rechtsberatung im Rahmen der InsO befugt. Die Ausführungsgesetze sind unterschiedlich. Somit ergeben sich für die Schuldnerberater in den einzelnen Länder unterschiedliche Hürden. In manchen Bundesländern sind gewerbliche „Geeignete Stellen“ erlaubt (NRW, Bayern, etc.) in anderen wiederum untersagt (Saarland, Baden-Württemberg etc.). Einige Ausführungsgesetze lassen aber noch die Möglichkeit zu, dass gemeinnützige Vereine die Anerkennung beantragen können. Über die Gründungsmöglichkeit eines eingetragenen Vereins kann sich jeder über Internet etc. erkundigen. Dies kann recht schnell geschehen.
Beratungshonorar
Wer bezahlt die Beratung? Natürlich zunächst das Klientel. Denkbar sind aber auch Modelle, in denen die Gläubiger an der Finanzierung beteiligt sind. Warum sollte es keine Betriebe, Gewerkschaften, Vereine, Vermieter, Energieversorger etc. geben, die bereit sind, für eine gute Beratung ihrer Kunden und Mitglieder Geld zu bezahlen? Die gleichen Stellen mussten wir doch auch in unserer Eigenschaft als Angestellte ansprechen.
Bei den Klienten ist die Situation schon etwas heikler, da hier sofort die Frage aufkommt, „ Wie sollen die, die nichts haben, auch noch Geld bezahlen?“ Eine Gegenfrage sei diesbezüglich erlaubt. Wem geben diese Menschen denn bisher ihr Geld? Wenn ein Klient bislang eine hohe Rate an eine Bank oder ein Inkassobüro bezahlt, dann könnte er doch einen Teil dieser Rate für die Entschuldungsberatung bezahlen. Wenn kein Geld vorhanden ist, dann besteht immer noch die Möglichkeit, diesem Klienten eine gute Erstberatung angedeihen zu lassen und ihn dann an einen Wohlfahrtsverband zu verweisen. Ihm ist geholfen, uns ist geholfen.
Ist eine Bezahlung aus dem unpfändbaren Einkommen denkbar? Die Gläubiger, mit denen wir Vergleiche aushandeln sind schon seit längerem dieser Ansicht. Aber nicht nur die Gläubiger. Auch die Arbeitsämter und Sozialämter sind bereit, jedem Hilfeempfänger die Leistungen zu kürzen, wenn er ihrer Meinung nach nicht mitwirkt, oder ein Darlehen von der Leistungsstelle erhalten hat. Der unpfändbare Betrag gibt nur ungenügend Auskunft über die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Noch vor 3 Jahren war das unpfändbare Einkommen noch um über € 300,- niedriger. Die Flut von Anträgen gemäß § 850 f ZPO führten zu der berechtigten und lang ersehnten Änderung.
Letztlich bedeutet der Begriff unpfändbares Einkommen aber zunächst nichts anderes, als das dieser Teil des Einkommens vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt ist. Der Schuldner soll würdevoll leben können und selbst über den Großteil seines Einkommens entscheiden.
Es käme einer Bevormundung gleich, ihm die Entschuldungsberatung deswegen zu verwehren, nur weil er keine pfändbaren Einkünfte hat. Sicherlich gehört es zu unserer Verantwortlichkeit, eine Berechnung zur Absicherung seines Existenzminimums vorzunehmen. Wenn es aber dann sein großer Wunsch ist, schuldenfrei zu werden, dann ist es vollkommen in Ordnung, sich aus dem Teil seines Einkommens bezahlen zu lassen, der für das Existenzminimum nicht benötigt wird. Aus diesem Teil des Einkommens bezahlt er auch seine Versicherungen, die Werkstatt für das Auto, neue Möbel, Telefongebühren, Vereinsbeiträge etc.
Wirtschaftliche Beständigkeit
Wenn die Berechnungen zur Höhe der Anzahl überschuldeter Haushalte stimmen, dann können wir davon ausgehen, dass minimal 10,7% aller Haushalte überschuldet sind.
In einem Landkreis von 300.000 Einwohnern wären demnach bei einer Haushaltsquote von 2,4 Personen pro Haushalt, mehr als 125.000 Haushalte vorhanden. Angenommen davon wären 10% überschuldet, dann wären also 12.500 Haushalte überschuldet. Wenn die örtliche kommunale oder verbandliche Schuldnerberatung 2.000 in Beratung hat, dann sind 10.500 Haushalte ohne Beratung. Da sich viele Menschen nicht beraten lassen wollen und andere einen Rechtsanwalt oder Steuerberater aufsuchen, werden in den nächsten 5 Jahren vielleicht nur 1000 bereit und fähig sein, auf das Angebot eines seriösen selbständigen Schuldnerberaters zu reagieren. Das reicht! Die Zahl der Überschuldeten nimmt zu, es gibt immer mehr jüngere Überschuldete (siehe SCHUFA-KOMPASS) und es gibt Mehrfachberatungen.
Gefahren
Die Gefahr der Selbständigkeit ist sicherlich noch hoch genug, da die Klienten erst erfahren müssen, wo die neue Beratungsstelle ist. Also gibt es Kosten für Werbung, Büro, Technik, Gründungsberatung, begleitende Rechtsberatung, Ausstattung, Versicherungen, etc.
Eine weitere Gefahr besteht darin, im guten Glauben das Falsche zu tun. Die Fallstricke der Gesetze, Behörden oder auch der „Mitbewerber“ sind nicht zu unterschätzen.
Die Gefahr, für unsere Klienten schätze ich als ungleich größer ein. Wenn die Entwicklung der Überschuldung anhält, und die öffentlichen Beratungsstellen schrumpfen, dann bleibt das Feld für die ggf. unseriösen Schuldnerverwaltungen im In- und Ausland. Schlimm wäre aber auch die Konsequenz, dass die Klienten mangels seriösen Angebotes überhaupt keine Beratung bekommen.
Fazit
Das Engagement erfahrener Schuldnerberater ging in den letzten Jahren in die Richtung, das Existenzminimum der Mitmenschen zu schützen und neue kompetente Schuldnerberatungsstellen zu schaffen. Es ist meiner Meinung an der Zeit, dass sich auch die „offizielle Schuldnerberatungsszene“ der Aufgabe stellt, über die Schaffung von Qualitätsrichtlinien seriöser selbständiger Schuldnerberater nachzudenken..
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