Apr 20 2008

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Neumann

Privatinsolvenz und Schulden im Ausland

Abgelegt 14:52 unter Allgemeines

Auch wenn der Gläubiger seinen Wohnsitz im Ausland hat, werden ihm über die Restschuldbefreiung die Schulden erlassen.

Grundsätzlich ist es hierbei lediglich notwendig, dass der Schuldner bei der Antragstellung alle seine Gläubiger angibt. Hat der Gläubiger seinen Sitz in der EU wirkt die Restschuldbefreiung auch ihm gegenüber. Hat der Gläubiger seinen Wohnsitz außerhalb der EU, gibt es keine gegenseitige staatliche Anerkennung für den Erlass dieser Schulden.

Beispiel:

Der Gläubiger hat seinen Sitz in der Türkei. Der Antragsteller ist Deutscher oder Türke (die Staatsangehörigkeit ist für die Insolvenz grundsätzlich unerheblich)

In Deutschland wird der Schuldner kraft Restschuldbefreiung von seinen Schulden befreit. Kommt er aber in die Türkei, kann er dort für die Schulden immer noch in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen ist es, dass der Gläubiger sich im Nachhinein in Deutschland einen rechtlich anerkannten Schuldtitel verschafft.

privatinsolvenz

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