Mai
15
2008

Neumann
Die eröffnete Insolvenz ist nur gegen die der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49455 eingetragenen Maxfield GmbH, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Franjo Pooth und Sven Kurschus gerichtet. Eine GmbH ist nun mal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sprich die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, es sei denn, sie haben sich persönlich verbürgt, oder es trifft sie die Durchgriffshaftung (insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen)
Das bedeutet zunächst, dass Franjo Pooth für sich selber einen Insolvenzantrag stellen kann, wenn er dies beabsichtigt. Den Wunsch unterstellt, möglichst bald aus den Schulden herauszukommen, wäre ihm eine Verbraucherinsolvenz anzuraten. Hierbei ist zu unterscheiden, dass alle, die lediglich für die Maxfield GmbH Gelder verliehen bzw. Leistungen erbracht haben, nur dann gegen Franjo Pooth persönlich vorgehen können, wenn er dafür freiwillig eine persönliche Bürgschaft gegeben hat, oder ihn als Geschäftsführer eine Durchgriffshaftung erreichen kann. Weiterlesen »
Apr
22
2008

Claesgens
Die Insolvenzordnung gibt folgende drei Insolvenzgründe an:
- drohende Zahlungsunfähigkeit
Der Insolvenzgrund muss zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung feststehen.
Dabei stellen für natürliche Personen und Personengesellschaften die bestehende sowie die drohende Zahlungsunfähigkeit Insolvenzgründe dar. Die Überschuldung ist bei Personengesellschaften nur dann ein Insolvenzgrund, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine persönliche Person ist.
Eine Antragspflicht besteht für natürliche Personen und Personengesellschaften grundsätzlich nicht. Weiterlesen »
Apr
20
2008

Neumann
Das Auto mit all seinen “Nebenwirkungen” ist auch einer der Hauptgründe für die Entstehung von Verschuldung und folgender Überschuldung.
Die Gründe liegen auf der Hand. Die Anschaffungskosten für ein neues Auto sind hoch. Somit werden diese regelmäßig vorfinanziert. Die Anschaffungskosten für ein gebrauchtes Auto sind geringer, aber das Risiko der unerwarteten Reparaturen steigt.
Zudem sind Autos zur Zeit auch ein kaum kalkulierbares Risiko hinsichtlich der “normalen Kosten”. Steigende Preise für Kraftstoffe, Ersatzteile, Werkstatt etc. Veränderungen in der steuerlichen Behandlung der Werbekosten (Pendlerpauschale), somit geringere Berücksichtigung des Aufwandes und steuerliche Schlechterstellung. Anhebung der Gebührenkataloge für Verstöße im Straßenverkehr etc. Der Staat sorgt mit seinem fehlenden “Feingefühl” für die Risiken eines pendelnden Berufstätigen für neue Überschuldete und familiäre Not!
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Apr
16
2008

Neumann