Archiv für die Kategorie 'Allgemeines'

Mai 02 2008

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Neumann

Beraten wie Peter Zwegat

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Immer mehr Menschen sehen Mittwochabends die Sendungen Schuldnerberater Peter Zwegat in RTL. Hierbei können Sie erleben, wie die Vorgehensweise einer Schuldnerberatung ist. Selbstverständlich muss dem Zuschauer klar sein, dass zwischen der Fernsehberatung und der tatsächlichen Beratung Unterschiede bestehen. Ein Schuldnerberater kann nicht quer durch Deutschland reisen und die Schuldner aufsuchen. Innerhalb der jeweiligen staatlichen Förderungen, gibt es klare regionale Abgrenzung. Wozu sollte die Stadt Berlin die Beratung für die überschuldete Familie aus München übernehmen? etc.

Grundsätzlich zeigt das Fernsehen aber, dass ein Schuldnerberater sehr viel bewirken kann. Ich selber nenne diese Berufgruppe schon mal “Robin Hood of Credit Forest” (das Geld bleibt bei den “Armen” und kommt nicht zu den “Reichen”).  Um möglichst erfolgreich zu sein, benötigt der angehende Schuldnerberater ein spezifisches Fachwissen, dass weder allein beim Sozialarbeiter noch beim Bankkaufmann oder Rechtsanwalt vorzufinden ist. (Absicherung des Existenzminimums, Insolvenzordnung, Infos zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, systemische Ansätze in der Schuldnerberatung, etc.) Letztlich soll eine gute Beratung bewirken, dass der Schuldner seine Angst verliert und Hoffnung für die Zukunft erhält.

Um die Grundlagen für die Schuldnerberatung vermittelt zu bekommen, werden bundesweit verschiedene Seminare angeboten.

Weitere Infos:

Schuldnerberatung wie Peter Zwegat

 

 

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Mai 02 2008

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Neumann

Änderung der Insolvenzordnung

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Seit Jahren werden verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Änderung der Insolvenzordnung eingebracht. Nun sollte es in diesem Jahr endlich zum Abschluss kommen, aber……….

die Experten sind sich nicht einig.

Der Leser muss dazu wissen, dass die Änderung der Insolvenzordnung im Wesentlichen nur deshalb notwendig wurde, weil sich die einzelnen Bundesländer beklagt haben, für die Verfahrenskostenstundung zuviel Geld vorlegen zu müssen. Gleichzeitig sollten dabei verschiedene kosmetische Korrekturen vorgenommen werden. Da es aber innerhalb der InsO kaum möglich ist, Kosten einzusparen ersann man ein abgespecktes  Verfahren. Wollte man zunächst den Trick der “vorzeitigen Verjährung” wählen, zeigte sich dies als in der Praxis nicht umsetzbar. Im derzeitigen Entwurf möchte man ein “Billigverfahren” über einen vorläufigen Treuhänder erreichen.  Ziel ist es, nur noch dann ein Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten vorstrecken kann. Ansonsten würde das Gericht auf das “Entschuldungsverfahren” umleiten. Der Schuldner hat hierfür mtl. Zahlungen zu leisten! Aber auch hier gibt es noch einigen Klärungsbedarf. (soll es Ausnahmen geben? wie sollen diese aussehen? etc)

Weiterhin soll es zukünftig kaum mehr Möglichkeiten zur Restschuldbefreiung für einen ehemaligen Geschäftsführer einer in Insolvenz gegangenen GmbH geben. Denn……. “wer als Geschäftsführer schuldhaft versäumt hat, die Insolvenz rechtzeitig anzumelden, soll von einer Restschuldbefreiung ausgenommen werden”. Hierbei muss es allerdings eine gerichtlich festgestellte Verschleppung gegeben haben. Allerdings werden bei mehr als 90% aller GmbH-Insolvenzen Insolvenzverschleppungen festgestellt.

Wie Eingangs erklärt, sind sich die Experten noch nicht einig. Es wird auch wieder der Ruf vernommen, alles beim “Alten” zu belassen. Vor Mitte 2009 wird es wohl kein anderes Gesetz geben. Somit macht es Sinn, schon im Vorfeld seine Angelegenheiten zu regeln!

Änderung der Insolvenzordnung

 

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Apr 25 2008

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Claesgens

Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren?

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Für natürliche Personen, die selbständig waren oder sind, stellt sich die Frage, ob ein Verbraucher- oder ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen die Restschuldbefreiung erlangt werden kann.

Hier gilt es zunächst, den Verbraucher vom Nichtverbraucher zu unterscheiden.

Verbraucher sind nach Definition der Insolvenzordnung (InsO) alle natürlichen Personen, die keine oder nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (§ 304 InsO).

Eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ist dann als geringfügig anzusehen, wenn

die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind

und

keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse für den selbständig Tätigen oder ehemaligen Selbständigen bzw. Kleingewerbetreibenden, wenn er bei Insolvenzantragstellung max. 19 Gläubiger hat. Soweit diese Zahl überschritten wird, kommt das Regelinsolvenzverfahren zur Anwendung.

Dies ist allerdings auch dann der Fall, wenn z. B. nur 10 Gläubiger beteiligt sind, aber Forderungen aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen und/oder Lohnsteuer für einen Mitarbeiter des Schuldners bestehen.

Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen können sein:

rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge

nicht abgeführte Lohnsteuer

Lohn- und Gehaltsansprüche, die u. a. auch übergegangen sein können auf die Bundesagentur für Arbeit

Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften.

Schuldner, die keine selbständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, gelten immer als Verbraucher – unabhängig von der Anzahl der Gläubiger!

Für alle anderen natürlichen Personen, die keine Verbraucher sind

(z. B. Einzelunternehmer, Persönlich haftende Gesellschafter einer OHG, KG oder KGaA) gelten die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens und sie können das Restschuldbefreiungsverfahren beantragen – auch ohne einen vorherigen außergerichtlichen/ gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch zu unternehmen.

Der Verbraucher wird also neben dem Verbraucherinsolvenzverfahren auch die Restschuldbefreiung beantragen. Dies kann nur in Form eines Eigenantrags geschehen.

Insolvenz

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Apr 24 2008

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Claesgens

Selbständige Schuldnerberater – Tabu oder Hoffnungsschimmer

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Ausgangsposition, gut….

Die soziale Schuldnerberatung hat sich in den letzten Jahren in eine hervorragende gesellschaftliche Position gearbeitet. In den Medien ist sie hervorragend positiv platziert. Immer wieder werden Berichte darüber gezeigt, wie Menschen in Not geraten. Die Schuld wird im Gegensatz zu früher nicht im Fehlverhalten der Schuldner gesucht, sondern vielmehr im System der Kreditvergabe, etc. Die Schuldnerberatung wird als kompetente Helferin in Not dargestellt. Das Vertrauen in die Schuldnerberatung ist enorm groß. Vorbehaltlos suchen Überschuldete die Beratungsstellen auf. Berichte über Qualitätsunterschiede in den Beratungsstellen sind nur sehr selten.

Die begleitende politische Diskussion, in Land und Kommunen führte dazu, Beratungsstellen zu installieren.

Hierfür gab es unterstützende Finanzierungen von:

  • Land
  • Kommunen
  • Arbeitsamt
  • Sozialhilfeträger
  • Kirchen
  • Gewerkschaften
  • Sparkassen
  • Bund

Leider konnte die unterstützende Finanzierung nicht so schnell wachsen, wie der Bedarf gestiegen ist. Die Wartezeiten auf eine Beratung wachsen stetig an. Wurden zum Ende der Achtziger Jahre noch 4,2% überschuldete Haushalte in den Statistiken angeführt, so stiegen diese Zahlen in 1994 auf 5,1% und 1998 7 %, bis hin zu nun genannten 10,7%. Waren früher die Vergleichserfolge noch sehr stark einseitig von der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger abhängig, bestehen seit Einführung der InsO auch gegen den Willen der Gläubiger sehr gute Erfolgsaussichten auf Entschuldung der Klienten. Weiterlesen »

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Apr 22 2008

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Neumann

Wie gehe ich mit dem Anruf meines Gläubigers um?

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Welches Ziel verfolgt ein Gläubiger? Er möchte schlicht und ergreifend einfach nur das Geld erhalten, welches er glaubt rechtmäßig verlangen zu dürfen. Somit ist die Ausgangslage klar, er fühlt sich im Recht und für ihn ist damit klar, dass der Schuldner im Unrecht ist.

Nun hat er die Erfahrung gemacht, dass der Schuldner nicht bereit war, das geforderte Geld fristgerecht zu bezahlen. Aus seiner Sicht, muss er ihm also nun unmissverständlich klar machen, das nun “Schluss mit lustig” ist. Jeder kann sich nun vorstellen, wie die weitere Verfahrensweise ist. Dem Schuldner wird gedroht - mit Anwälten, Gericht und weiteren Kosten…… Was soll der Schuldner tun?

Am einfachsten wäre die Entscheidung, wenn der Schuldner sich eine Prioritätenliste machen würde. Was ist mir wichtig?? Nicht nur jetzt im Moment, sondern mittel- und langfristig! Wem ist er am meisten verpflichtet?? Weiterlesen »

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Apr 21 2008

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Claesgens

Ist eine Schuldnerberatung zum Nulltarif seriös?

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Die Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen und „normalen“ Bürgern zeigt eine andere Stimmung: Die herrschende Meinung ist sogar: Wer in eine finanzielle Krise gerät, soll auch aus seiner eigenen Verantwortung heraus – und nicht auf unser aller Kosten – versuchen, seine Angelegenheiten zu regulieren. Viele, die dieser, ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden sind empört darüber, dass der Weg über eine Schuldenregulierung auf Staatskosten und hier ist vor allem die vorgeschaltete Beratung angesprochen, so leicht ist. Man suche einfach eine staatlich finanzierte Schuldnerberatungsstelle auf, die nicht selten ohne viel Energie in den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zu stecken, geradewegs in das Insolvenzverfahren steuert, denn das wird es schon richten. Aber weit gefehlt. Die Erfahrung zeigt leider, dass viele Schuldner total unvorbereitet in ein solches Verfahren schlittern. Und in vielen Fällen sind Zweifel angebracht, warum es überhaupt so weit gekommen war, z.B. wenn die spätere Realisierung von Vermögensgegenständen zu Gunsten der Insolvenzmasse durchaus auf andere Optionen hätte schließen lassen. Das Insolvenzverfahren sollte immer die letzte aller Möglichkeiten zur Schuldenregulierung sein. Dabei ist das Insolvenzverfahren, ein sehr wichtiges Instrument, um dem redlichen Schuldner einen wirklichen Neuanfang zu ermöglichen. (Die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Neuregelung hinsichtlich der Stundung der Verfahrenskosten scheint in Anbetracht der tatsächlichen Verfahrensabläufe fragwürdig. Denn in vielen Fällen wird durch Einnahmen während Laufzeit des Verfahrens die Kostendeckung erreicht.) Weiterlesen »

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Apr 20 2008

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Neumann

Privatinsolvenz und Schulden im Ausland

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Auch wenn der Gläubiger seinen Wohnsitz im Ausland hat, werden ihm über die Restschuldbefreiung die Schulden erlassen.

Grundsätzlich ist es hierbei lediglich notwendig, dass der Schuldner bei der Antragstellung alle seine Gläubiger angibt. Hat der Gläubiger seinen Sitz in der EU wirkt die Restschuldbefreiung auch ihm gegenüber. Hat der Gläubiger seinen Wohnsitz außerhalb der EU, gibt es keine gegenseitige staatliche Anerkennung für den Erlass dieser Schulden.

Beispiel:

Der Gläubiger hat seinen Sitz in der Türkei. Der Antragsteller ist Deutscher oder Türke (die Staatsangehörigkeit ist für die Insolvenz grundsätzlich unerheblich)

In Deutschland wird der Schuldner kraft Restschuldbefreiung von seinen Schulden befreit. Kommt er aber in die Türkei, kann er dort für die Schulden immer noch in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen ist es, dass der Gläubiger sich im Nachhinein in Deutschland einen rechtlich anerkannten Schuldtitel verschafft. Weiterlesen »

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Apr 17 2008

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Claesgens

Ohne Schulden keine Schuldner

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Schulden haben immer etwas mit Lebenskonflikten und Existenzängsten zu tun. Darüber hinaus sind sie ein gesamtgesellschaftliches Thema, denn wer ist ohne Schuld(en)? Es hat sich in den letzten 30 Jahren ein grundlegender Wertewandel in der Gesellschaft vollzogen. Die alte Maxime unserer Eltern und Großeltern: erst sparen, dann ausgeben, gilt schon lange nicht mehr. Alles ist möglich oder wird möglich gemacht. Die Verlockungen auf suggerierte Bedürfnisse sind so groß, dass sich kaum jemand ihrer Sogwirkung entziehen kann. Es wird zur Lebenseinstellung vieler: Alles jetzt haben und später bezahlen. Was für ein Vertrauensvorschuss auf die Zukunft! Und oft genug geht es (lange) gut. Doch was ist, wenn auf einmal alles anders läuft? … wenn die erwartete und fest eingeplante Gehaltserhöhung ausbleibt, der Arbeitsplatzverlust droht oder eingetreten ist, Familienzuwachs die Karrierepläne durchkreuzt, die Lebenspartnerschaft auseinanderbricht, eine Krankheit jedwede Erwerbstätigkeit ausschließt, …? Gründe, die plötzlich zu einer radikalen Veränderung der Lebensumstände führen, gibt es unendlich viele. Weiterlesen »

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Apr 14 2008

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Thorsten

Schuldenblog geht an den Start

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Heute startet das Schuldenblog mit Informationen rund um das Thema: Wege aus der Schuldenfalle. Die Autoren des Blogs sind seriöse und zumeist anerkannte Schuldnerberater und wollen hier erste Informationen zum Thema Schulden geben. Natürlich kann und soll das kein rechtsberatender Raum sein. In einer seriösen Beratung ist immer der Einzelfall und die Menschen und Geschichte dahinter wichtig. Hier im Blog, kann man sich als Betroffener erste Infos anlesen und Hilfe bei den Autoren finden. Außerdem wird der eine oder andere Betroffene, den die Schuldenlast zu erdrücken droht, hier einen Ansporn finden die Initiative zu ergreifen, um aus der Schuldenfalle zu kommen und ein neues, schuldenfreies Leben zu beginnen.

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