Mai
15
2008

Neumann
Die eröffnete Insolvenz ist nur gegen die der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49455 eingetragenen Maxfield GmbH, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Franjo Pooth und Sven Kurschus gerichtet. Eine GmbH ist nun mal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sprich die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, es sei denn, sie haben sich persönlich verbürgt, oder es trifft sie die Durchgriffshaftung (insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen)
Das bedeutet zunächst, dass Franjo Pooth für sich selber einen Insolvenzantrag stellen kann, wenn er dies beabsichtigt. Den Wunsch unterstellt, möglichst bald aus den Schulden herauszukommen, wäre ihm eine Verbraucherinsolvenz anzuraten. Hierbei ist zu unterscheiden, dass alle, die lediglich für die Maxfield GmbH Gelder verliehen bzw. Leistungen erbracht haben, nur dann gegen Franjo Pooth persönlich vorgehen können, wenn er dafür freiwillig eine persönliche Bürgschaft gegeben hat, oder ihn als Geschäftsführer eine Durchgriffshaftung erreichen kann. Weiterlesen »
Mai
02
2008

Neumann
Immer mehr Menschen sehen Mittwochabends die Sendungen Schuldnerberater Peter Zwegat in RTL. Hierbei können Sie erleben, wie die Vorgehensweise einer Schuldnerberatung ist. Selbstverständlich muss dem Zuschauer klar sein, dass zwischen der Fernsehberatung und der tatsächlichen Beratung Unterschiede bestehen. Ein Schuldnerberater kann nicht quer durch Deutschland reisen und die Schuldner aufsuchen. Innerhalb der jeweiligen staatlichen Förderungen, gibt es klare regionale Abgrenzung. Wozu sollte die Stadt Berlin die Beratung für die überschuldete Familie aus München übernehmen? etc.
Grundsätzlich zeigt das Fernsehen aber, dass ein Schuldnerberater sehr viel bewirken kann. Ich selber nenne diese Berufgruppe schon mal “Robin Hood of Credit Forest” (das Geld bleibt bei den “Armen” und kommt nicht zu den “Reichen”). Um möglichst erfolgreich zu sein, benötigt der angehende Schuldnerberater ein spezifisches Fachwissen, dass weder allein beim Sozialarbeiter noch beim Bankkaufmann oder Rechtsanwalt vorzufinden ist. (Absicherung des Existenzminimums, Insolvenzordnung, Infos zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, systemische Ansätze in der Schuldnerberatung, etc.) Letztlich soll eine gute Beratung bewirken, dass der Schuldner seine Angst verliert und Hoffnung für die Zukunft erhält.
Um die Grundlagen für die Schuldnerberatung vermittelt zu bekommen, werden bundesweit verschiedene Seminare angeboten.
Weitere Infos:

Mai
02
2008

Neumann
Seit Jahren werden verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Änderung der Insolvenzordnung eingebracht. Nun sollte es in diesem Jahr endlich zum Abschluss kommen, aber……….
die Experten sind sich nicht einig.
Der Leser muss dazu wissen, dass die Änderung der Insolvenzordnung im Wesentlichen nur deshalb notwendig wurde, weil sich die einzelnen Bundesländer beklagt haben, für die Verfahrenskostenstundung zuviel Geld vorlegen zu müssen. Gleichzeitig sollten dabei verschiedene kosmetische Korrekturen vorgenommen werden. Da es aber innerhalb der InsO kaum möglich ist, Kosten einzusparen ersann man ein abgespecktes Verfahren. Wollte man zunächst den Trick der “vorzeitigen Verjährung” wählen, zeigte sich dies als in der Praxis nicht umsetzbar. Im derzeitigen Entwurf möchte man ein “Billigverfahren” über einen vorläufigen Treuhänder erreichen. Ziel ist es, nur noch dann ein Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten vorstrecken kann. Ansonsten würde das Gericht auf das “Entschuldungsverfahren” umleiten. Der Schuldner hat hierfür mtl. Zahlungen zu leisten! Aber auch hier gibt es noch einigen Klärungsbedarf. (soll es Ausnahmen geben? wie sollen diese aussehen? etc)
Weiterhin soll es zukünftig kaum mehr Möglichkeiten zur Restschuldbefreiung für einen ehemaligen Geschäftsführer einer in Insolvenz gegangenen GmbH geben. Denn……. “wer als Geschäftsführer schuldhaft versäumt hat, die Insolvenz rechtzeitig anzumelden, soll von einer Restschuldbefreiung ausgenommen werden”. Hierbei muss es allerdings eine gerichtlich festgestellte Verschleppung gegeben haben. Allerdings werden bei mehr als 90% aller GmbH-Insolvenzen Insolvenzverschleppungen festgestellt.
Wie Eingangs erklärt, sind sich die Experten noch nicht einig. Es wird auch wieder der Ruf vernommen, alles beim “Alten” zu belassen. Vor Mitte 2009 wird es wohl kein anderes Gesetz geben. Somit macht es Sinn, schon im Vorfeld seine Angelegenheiten zu regeln!
