Mai 15 2008
Anmerkungen zum lfd. Verfahren der Fa. Maxfield GmbH und des möglichen Insolvenzverfahren Franjo Pooth aus der Sicht eines Schuldnerberaters
Die eröffnete Insolvenz ist nur gegen die der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49455 eingetragenen Maxfield GmbH, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Franjo Pooth und Sven Kurschus gerichtet. Eine GmbH ist nun mal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sprich die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, es sei denn, sie haben sich persönlich verbürgt, oder es trifft sie die Durchgriffshaftung (insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen)
Das bedeutet zunächst, dass Franjo Pooth für sich selber einen Insolvenzantrag stellen kann, wenn er dies beabsichtigt. Den Wunsch unterstellt, möglichst bald aus den Schulden herauszukommen, wäre ihm eine Verbraucherinsolvenz anzuraten. Hierbei ist zu unterscheiden, dass alle, die lediglich für die Maxfield GmbH Gelder verliehen bzw. Leistungen erbracht haben, nur dann gegen Franjo Pooth persönlich vorgehen können, wenn er dafür freiwillig eine persönliche Bürgschaft gegeben hat, oder ihn als Geschäftsführer eine Durchgriffshaftung erreichen kann. Weiterlesen »










